Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ABS - Brandschutztechnik


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

 

 

1.1

Alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen der Firma ABS - Brandschutztechnik erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt).

 

1.2

Die Firma ABS - Brandschutztechnik erbringt unterschiedliche Leistungen.

Soweit besondere Geschäftsbedingungen für die einzelnen Services geltend, so wird hierauf in diesen AGB unter Bezeichnung der jeweiligen Leistung hingewiesen.

Im Falle von Kollisionen und/oder Widersprüchen gehen die besonderen Geschäftsbedingungen der einzelnen Services den allgemeinen AGB vor.

Sich nicht widersprechende Klauseln gelten nebeneinander.

 

1.3

Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.4

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers/Kunden werden, selbst bei Kenntnis und auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.5

Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.

 

1.6

Der Auftraggeber/Kunde erkennt die AGB mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Entgegennahme unserer Leistungen an.

 

 

 

§ 2 Angebote und Preise, Zahlungsbedingungen

 

 

2.1

Von uns abgegebene Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass sich aus dem konkreten Angebot etwas anderes ergibt.

Eine abweichende Regelung aus dem Angebot geht diesen AGB vor.

 

2.2

Die Firma ABS - Brandschutztechnik ist berechtigt, Angebote von Auftraggebern/Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.

 

2.3

Für Art und Umfang der Leistung sowie die Vergütung hierfür ist das Auftragsschreiben bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns maßgeblich. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-und/oder Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

 

2.4

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

 

2.5

Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der Firma ABS-Brandschutztechnik eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

2.6

Soweit Leistungen beim Kunden vor Ort ausgeführt werden, gelten die Reisezeiten als Arbeitszeit.

 

2.7

Ebenso ist die Fehlersuchzeit, Arbeitszeit. Der zu belegende Aufwand wird dem Auftraggeber/Kunden in Rechnung gestellt, soweit keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen. Dies gilt auch für Fälle, in denen der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Auftrag während der Durchführung der Fehlersuche zurückgezogen wurde. Eine Weiterberechnung der Kosten erfolgt darüber hinaus für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde den vereinbarten Termin zur Fehlersuche schuldhaft versäumt.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, geringere Kosten nachzuweisen.

 

2.8

Soweit die Firma ABS - Brandschutztechnik auf Wunsch des Auftraggebers/Kunden zusätzliche Leistungen ausführt, die nicht Vertragsbestandteil waren und soweit eine gesonderte Vergütungsabrede fehlt, richtet sich die Vergütung in Ermangelung einer speziellen Vereinbarung nach der Vergütung, die wir für die jeweilige Leistung üblicherweise berechnen. Sollte dies nicht feststellbar sein, gilt § 612 Abs. 2 BGB.

 

2.9

Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich per Vorkasse. Erfolgt eine Lieferung in Länder, die nicht der EU angehören, so trägt der Käufer zudem jegliche Gebühren, die im Rahmen der Zollabfertigung anfallen.

 

2.10

Wartungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, soweit die Parteien dies schriftlich vereinbaren

 

2.11

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber/Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma ABS-Brandschutztechnik anerkannt sind.

 

 

 

§ 3 Leistungsänderungen

 

 

3.1

Ändert der Vertragspartner seinen Auftrag ganz oder teilweise ab, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dato entstandene Kosten sind vom Auftraggeber/Kunden zu bezahlen.

 

3.2

Soweit sich die Realisierung eines Änderungsbegehrens auf die Vertragsbedingungen auswirkt oder einen höheren Arbeitsaufwand zur Folge hat, kann die Firma ABS - Brandschutztechnik eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. eine Verschiebung etwaiger vereinbarter Termine verlangen.

 

3.3

Soweit eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, eine Termineinhaltung beeinträchtigt, kann eine angemessene Verschiebung des Termins durch uns verlangt werden. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Kunden, so kann die Firma ABS - Brandschutztechnik die Vergütung des Mehraufwands verlangen.

 

3.4

Soweit ein Angebot Gewichts- und Maßangaben, Farbmuster und-angaben etc. enthalten, so sind diese Angaben nur annähernd.

Geringfügige Abweichungen von Form, Farbe und Größe sind dem Auftraggeber/Kunden zumutbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Abweichungen auf den technischen Entwicklungsstand von Material, auch unserer Lieferanten, zurückzuführen sind. Technische und gestalterische Abweichungen werden vorbehalten. Änderungen sind diesbezüglich zulässig, soweit die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist und die Ware sich für den gewöhnlichen Gebrauch eignet, sowie der Wert der beauftragten Ware nicht oder nur in unwesentlichem Umfang beeinträchtigt ist.

 

 

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

 

4.1

Die Leistungen werden bei Bedarf ganz oder teilweise beim Auftraggeber/Kunden durchgeführt.

 

4.2

Dieser hat einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, welcher entscheidungsbefugt ist. Auf Verlangen wird die Firma ABS - Brandschutztechnik im Abstand von einer Woche kostenlos Auskunft über den jeweiligen Stand der Arbeiten erteilen. Die Auskunftserteilung erfolgt mündlich oder durch das Übersenden eines Protokolls per email.

 

4.3

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma ABS - Brandschutztechnik zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist, insbesondere sind in seiner Betriebssphäre alle Voraussetzungen zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlich sind. Hilfsmittel wie z.B. Wasser, Strom, sind vom Auftraggeber kostenlos

zur Verfügung zu stellen.

 

4.4

Der Auftraggeber hat rechtzeitig und unentgeltlich alle zur Einarbeitung und Durchführung notwendigen Informationen und Leistungen zur Verfügung zu stellen.

 

4.5

Von Montageleistungen durch Firma ABS - Brandschutztechnik sind

erforderlich werdende Stemm-, Zimmerer-, Maler-, Maurerarbeiten und die Gerüststellung nicht umfasst. Diese sind vom Auftraggeber/ Kunden zu besorgen.

 

Dieser hat auch notwendige Hilfsmittel wie E-Leitungen, Abzweigkästen, Hebebühnen etc. auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt. Eine geeignete Zuwegung ist ebenfalls durch den Auftraggeber zu stellen.

 

4.6

Der Auftraggeber/ Kunde hat uns auf Verlangen in Montagenähe einen Lagerplatz zur

Verfügung zu stellen, der gegen Diebstahl und Beschädigung gesichert ist.

 

 

 

§ 5 Lieferung, Liefertermine, Leistungszeit, Montage

 

 

5.1

Angaben zu Lieferzeiten und Lieferfristen sind nur annähernd, sofern wir nicht ein bestimmtes Lieferdatum schriftlich bestätigt haben. Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller zur Ausführungen erforderlichen Einzelheiten oder vom Kunden zu schaffenden Voraussetzungen (Baugenehmigung u.a.). Entsprechendes gilt für Liefertermine.

 

5.2

Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Das Vorliegen vorstehender Umstände berechtigt uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Die vorgenannten Umstände haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Terminverzugs entstehen.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/Kunden können in diesem Fall nicht hergeleitet werden.

 

5.3

Für den Fall, dass ein schriftlich bestätigter Liefertermin nicht eingehalten wird, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist dieser hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zum Rücktritt berechtigt.

 

5.4

Die rechtzeitige Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware vor Ablauf der Nachfrist unsere Produktionsstätte verlassen hat. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware innerhalb der Nachfrist, so sind die angefallenen Kosten vom Kunden zu erstatten.

 

5.5

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und werden hinsichtlich etwaiger Reklamationen und der Bezahlung als eigenständige Lieferung gewertet. Bei bereits gelieferten Teilmengen darf die Bezahlung nicht verzögert oder verweigert werden.

 

5.7

Die Firma ABS - Brandschutztechnik ist berechtigt, übernommene Montageleistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

 

 

 

§ 6 Gefahrübergang

 

 

6.1

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe bzw. bei Versendung der Ware an den Auftraggeber/Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

Dies gilt auch bei Teillieferungen und auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden sein sollte.

 

6.2

Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

 

6.3

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

6.4

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden zeitlich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

6.5

Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

 

 

 

§ 7 Gewährleistung

 

 

7.1

Die Firma ABS - Brandschutztechnik erbringt die zugesagte Leistung nach dem zur Zeit der Auftragserteilung geltenden Stand der Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt. Dem Kunden stehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nachfolgend keine Einschränkungen erfolgen.

 

7.2

Wir sind nicht verpflichtet, vom Auftraggeber/Kunden ausgehändigte Unterlagen und Pläne auf ihre inhaltliche und technische Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieser ist von uns lediglich auf offensichtliche Fehler hinzuweisen.

 

7.3

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Auftraggeber/Kunden zu und sind nicht abtretbar.

 

7.4

Die Firma ABS - Brandschutztechnik schließt die Gewährleistung für Schäden aus, die infolge unsachgemäßer Verwendung, Änderungen oder Eingriffen an der Sache sowie fehlerhafter Reparatur oder Wartung durch den Auftraggeber/Kunden oder Dritter entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber/Kunde im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nachweisen kann, dass die vorstehenden Einwirkungen nicht ursächlich für den Fehler waren.

 

7.5

Soweit ein Softwareprodukt Vertragsgegenstand ist, wird gewährleistet, dass die Software samt Dokumentation bei vertragsgemäßem Einsatz der beabsichtigten Aufgabenstellung entspricht und frei von Mängeln ist, die ihre Tauglichkeit aufheben oder mindern. Die Funktionalität wird von der Firma ABS - Brandschutztechnik nur unter den Bedingungen gewährt, die bei Installation gegenständlich waren. Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten beginnt nach Abschluss der Installation.

 Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Vertragspartner ändert oder in die oder deren Systemumgebung er ohne Rücksprache mit uns eingreift, es sei denn, dass die Eingriffe nachweislich nicht mit Zusammenhang mit der Mangelmeldung stehen.

 

7.6

Ist die Firma ABS - Brandschutztechnik auf Grund einer Fehlermeldung

tätig geworden, ohne dass der Auftraggeber/Kunde einen Fehler nachweisen kann, so können wir die Vergütung unseres Aufwandes verlangen.

 

 

 

§ 8 Haftung, Haftungsbeschränkung

 

 

8.1

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder Ansprüche wegen einer Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden vorliegen. Der Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

 

8.2

Sofern wir haften und der Auftraggeber/Kunde nicht Verbraucher ist, umfasst die Haftung der Firma ABS - Brandschutztechnik solche Schäden nicht, die nicht typischerweise erwartet werden konnten.

 

8.3

Kommt es beim Kunden/Auftraggeber zu einem Verzögerungsschaden, der auf eine Pflichtverletzung zurückzuführen ist, die von uns zu vertreten ist, so beschränkt sich die Höhe des zu ersetzenden Verzögerungsschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf 5% des Auftragswerts der von der Verzögerung betroffenen Leistung. Ist der Kunde Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung für Verzugsschäden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

8.4

Soweit ein Verlust von Daten und Informationen zu verzeichnen ist, wird widerlegbar vermutet, dass sämtliche Schäden, die über den Schaden hinausgehen, der bei einer regelmäßigen, gefahrenentsprechender

Herstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre, auf einem Verschulden des Auftraggebers/Kunden beruht. Dies gilt nicht, wenn wir uns zur Herstellung von Sicherungskopien vertraglich verpflichtet haben.

 

8.5

Ansprüche, die aus einer Haftung aufgrund von Schäden resultieren, verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung, soweit diese nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen.

 

 

 

§ 9 Geheimhaltungsverpflichtung, Datenschutz

 

 

9.1

Die Parteien verwenden alle Informationen, Daten und Unterlagen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt sind, sind sie vertraulich zu behandeln, auch nach Durchführung des Vertrages.

 

9.2

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie z.B. dem Internet nicht umfassend gewährleistet werden kann. Beide Parteien sind verpflichtet nach dem aktuellen Stand der Technik (z.B. Virenscanner, Firewall, Passwortschutz bei Daten) Vorsorge zu treffen, dass Dritte nicht in den Besitz vertraulicher Daten gelangen.

 

9.3

Der Firma ABS - Brandschutztechnik ist es gestattet, alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten elektronisch zu verarbeiten und zu speichern.

 

 

 

§ 10 Kündigung

 

 

10.1

Kündigt der Auftraggeber/Kunde den Vertrag vor Lieferung, Installation oder Inanspruchnahme der beauftragten Leistung, so ist er verpflichtet, 10 % der Auftragssumme an die Firma ABS - Brandschutztechnik zu zahlen.

 

10.2

Wir sind berechtigt nachzuweisen, dass uns höhere Kosten entstanden sind, welche dann vom Auftraggeber/Kunden zu zahlen sind.

 

10.3

Der Auftraggeber/Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind.

 

 

 

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

 

 

11.1

Bis zur vollständigen Erfüllung der Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren, Gegenständen und Anlagen vor.

 

11.2

Der Eigentumsvorbehalt wird auch für den Fall des Weiterverkaufs der Ware vereinbart. Bis zur Erfüllung unserer Ansprüche gegenüber dem Käufer ist die Verpfändung und/oder Sicherungsübereignung der gelieferten Waren ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware weist der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt der Firma ABS - Brandschutztechnik hin und hat uns hierüber unverzüglich zu unterrichten.

 

11.3.

Erfolgt eine Vermischung oder Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen Gegenständen, so tritt der Käufer sein Eigentums-oder Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neu hergestellten Gegenstand an uns ab.

 

11.4

Gewerbliche Käufer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgründen entstehenden Forderungen gegen die Abnehmer tritt der gewerbliche Käufer sicherheitshalber und einschließlich sämtlicher Nebenrechte in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung in seinem Namen und auf seine Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma ABS - Brandschutztechnik gegenüber nicht nachkommt. Für diesen Fall sind wir berechtigt, die Abtretung offen zu legen.

 

 

 

§ 12 Unterlagen, Urheberrecht

 

 

An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen, Abbildungen etc. behalten wir uns ein eigentums-und urheberrechtliches Verwertungsrecht uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn es liegt eine schriftliche Zustimmung durch uns vor. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere, insbesondere kundenindividuell erstellte Unterlagen sind auf Verlangen hin unverzüglich zurückzugeben für den Fall, dass uns der Auftrag nicht erteilt wird.

 

 

 

§ 13 Schulungen

 

Für Schulungen und Seminare, bei denen wir Veranstalter sind, gilt Folgendes:

 

13.1

Der Schulungsort, die Zielgruppe und die Teilnahmegebühren sind dem jeweiligen Schulungs- bzw. Seminarangebot zu entnehmen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr pro Person ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

 

13.2

Eine Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Sofern die Teilnehmeranzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.

 

13.3

Die Firma ABS - Brandschutztechnikbehält sich vor, bei von ihr nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. einer Erkrankung oder sonstigen Ausfall des Referenten die Schulung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, die Schulung abzusagen oder ersatzweise einen anderen Referenten einzusetzen. Gleiches gilt bei höherer Gewalt oder bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse. In diesem Falle kann die Firma

ABS - Brandschutztechnik die Schulung ohne Einhaltung von Fristen bis zum Zeitpunkt des Beginns die Veranstaltung absagen.

Wir verpflichten uns, nach Wegfall des Grundes die Schulung nachzuholen.

Für den Fall, dass eine Schulungsveranstaltung ersatzlos gestrichen wird, werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet.

Weitergehende Ansprüche, z.B. Schadensersatzansprüche, können nicht geltend gemacht werden.

 

13.4

Stornierungen der Anmeldung zu einer Schulung müssen schriftlich vorgenommen werden. Bei Verhinderung eines Teilnehmers ist das Stellen einer Ersatzperson nach Absprache mit uns ohne Aufpreis möglich.

 

13.5

Ausgehändigte Schulungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder vollständig noch auszugsweise ohne schriftliche Zustimmung durch die Firma ABS – Brandschutztechnik und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden, insbesondere auch nicht durch Verwendung elektronischer Systeme zum Download bereitgestellt

werden. Die Unterlagen und Präsentationen dienen ausschließlich zur persönlichen Information des Teilnehmers.

 

13.6

Ein Schulungserfolg wird nicht garantiert.

 

13.7

Die Firma ABS - Brandschutztechnik wählt qualifizierte Referenten aus.

Eine Haftung für Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität des Vortrags, der Präsentation und der Schulungsunterlagen wird nicht übernommen. Gleiches gilt hinsichtlich des angestrebten Lernziels. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Schulungsunterlagen entstehen sollten, wird ebenfalls ausgeschlossen.

 Gehaftet wird nur für Schäden, unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung, soweit der Firma ABS - Brandschutztechnik, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Im Falle der Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um vertragstypische und vorhersehbare Schäden handeln muss, es sei denn es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

 

13.8

Schulungsteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeichert werden.

 

 

 

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

 

14.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

14.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Firma ABS - Brandschutztechnik. Diese kann den Auftraggeber/Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

 

 

 

§ 15 Salvatorische Klausel

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.